Error autem circa proprietatem rei apud alium extra personas transigentium tempore transactionis constitutae nihil potest nocere.
von dana841 am 30.10.2013
Ein Irrtum bezüglich der Eigenschaft einer Sache, die zum Zeitpunkt der Transaktion bei einer anderen Person außerhalb der Transaktionsbeteiligten besteht, kann nichts schaden.
von vivien.829 am 26.01.2021
Ein Irrtum bezüglich des Eigentums, das Dritten außerhalb der Transaktionsbeteiligten gehört, kann die Transaktion nicht ungültig machen.