Re tua apud aliquem manente proprietatis error nihil tibi nocere potuit, nisi alia contra te causa intervenerit.
von emma.901 am 24.10.2016
Solange Ihr Eigentum bei jemandem verbleibt, könnte ein Eigentumsirrtum Ihnen in keiner Weise schaden, es sei denn, eine andere Ursache wäre gegen Sie eingetreten.
von lara8999 am 19.07.2021
Ein Irrtum über den Eigentümer Ihrer Sache kann Ihnen nicht schaden, solange sie sich im Besitz einer anderen Person befindet, es sei denn, es liegt ein anderer Grund vor, der gegen Sie wirkt.