Transactione finita, cum ex partibus tuis magis dolum intercessisse quam eorum, contra quos preces fundis, confitearis, instaurare grave nec non criminosum tibi est.
von ali.x am 09.11.2016
Da die Transaktion abgeschlossen ist und du von deiner Seite mehr Betrug eingestehst als jene, gegen die du Klagen richtest, wäre eine Wiederherstellung für dich schwerwiegend und geradezu kriminell.
von pia.d am 09.02.2020
Da Sie eingestehen, dass auf Ihrer Seite mehr Täuschung vorlag als bei denjenigen, über die Sie sich beschweren, wäre es sowohl schwerwiegend als auch strafbar, den abgeschlossenen Vertrag rückgängig machen zu wollen.