Si de certa re pacto transactionis interposito hoc comprehensum erat " nihil amplius peti", etsi non additum fuerat " eo nomine", de ceteris quaestionibus integra permaneat actio.
von leila.875 am 15.11.2013
Wenn eine Vergleichsvereinbarung über eine bestimmte Angelegenheit eine Bestimmung enthält, die weitere Ansprüche ausschließt, bleibt das Recht, rechtliche Schritte wegen anderer Angelegenheiten einzuleiten, gültig, auch wenn dies in der Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt war.
von yasin978 am 17.12.2022
Wenn bei einer Vergleichsvereinbarung über eine bestimmte Angelegenheit vereinbart wurde, dass nichts weiter geltend gemacht werden kann, auch wenn dies nicht ausdrücklich in diesem Namen hinzugefügt wurde, bleibt der Anspruch hinsichtlich der anderen Fragen unberührt.