Sub praetextu instrumenti post reperti transactionem bona fide finitam rescindi iura non patiuntur.
von conner854 am 14.04.2015
Das Recht erlaubt nicht, eine in gutem Glauben geschlossene Transaktion allein aufgrund eines später aufgefundenen Dokuments zu stornieren.
von stephanie863 am 15.06.2017
Unter dem Vorwand eines nachträglich entdeckten Dokuments gestatten die Rechtsvorschriften nicht die Rückgängigmachung eines in gutem Glauben abgeschlossenen Rechtsgeschäfts.