Transigere vel pacisci de crimine capitali excepto adulterio non prohibitum est; in aliis autem publicis criminibus, quae sanguinis poenam non ingerunt, transigere non licet citra falsi accusationem.
von muhammad.t am 21.08.2018
Die Vereinbarung oder der Vergleich bezüglich eines Kapitalverbrechens, ausgenommen Ehebruch, ist nicht verboten. Bei anderen öffentlichen Verbrechen jedoch, die keine Blutstrafe nach sich ziehen, ist ein Vergleich nicht ohne Falschheitsanklage gestattet.
von finia911 am 18.06.2020
Es ist erlaubt, in Kapitalverbrechen, mit Ausnahme von Ehebruch, einen Vergleich zu schließen oder Vereinbarungen zu treffen. In anderen öffentlichen Straftaten, die keine Todesstrafe nach sich ziehen, ist jedoch ein Vergleich nur dann zulässig, wenn eine Falschbezichtigung vorliegt.