Sanam mente, licet aegram corpore recte transigere manifestum est, nec postulare debueras improbo desiderio placita rescindi valitudinis corporis adversae velamento.
von clara857 am 29.04.2020
Es ist offenkundig, dass man bei klarem Verstand, wenn auch körperlich krank, sich richtig verhalten soll, und du hättest nicht mit ungebührlichem Verlangen fordern sollen, dass Entscheidungen unter dem Vorwand ungünstiger körperlicher Gesundheit rückgängig gemacht werden.
von heinrich.971 am 18.03.2023
Es ist offensichtlich, dass man bei geistiger Gesundheit durchaus angemessen handeln kann, auch wenn der Körper krank ist, und du hättest keine unangemessenen Forderungen stellen sollen, um frühere Entscheidungen unter dem Vorwand schlechter körperlicher Verfassung rückgängig zu machen.