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von heinrich.971 am 18.03.2023
Es ist offensichtlich, dass man bei geistiger Gesundheit durchaus angemessen handeln kann, auch wenn der Körper krank ist, und du hättest keine unangemessenen Forderungen stellen sollen, um frühere Entscheidungen unter dem Vorwand schlechter körperlicher Verfassung rückgängig zu machen.