Sive apud acta rectoris provinciae sive sint actis, scriptura intercedente vel non, transactio interposita est, hanc servari convenit.
von amelie.9964 am 14.06.2019
Ob vor den Akten des Provinzrektors oder in den Akten, mit oder ohne zwischenzeitliche Verschriftlichung, wenn eine Transaktion eingegangen wurde, ist es angemessen, dass diese eingehalten wird.
von ahmad.p am 23.06.2015
Ob in den amtlichen Dokumenten des Provinzgattverneurs oder in anderen Aufzeichnungen, mit oder ohne schriftliche Dokumentation, jede geschlossene Vereinbarung sollte eingehalten werden.