Sicut ergo praedictum est, interim nunc duces ac milites secundum nostram dispositionem in locis seu civitatibus quibus iussimus sedeant, donec deo auxiliante nobis ac rei publicae nostrae per labores nostros in illis locis constitui possint, in quibus uniuscuiusque provinciae antiquus limes constitutus erat, quando florente romana re publica memoratae provinciae integrae tenebantur.
von ada.m am 21.09.2017
Wie bereits erwähnt, werden vorerst die Befehlshaber und Truppen an den Standorten und Städten bleiben, die wir ihnen zugewiesen haben, bis wir mit Gottes Hilfe und durch unsere Bemühungen sie an die Orte zurückbringen können, an denen einst die alte Grenze jeder Provinz verlief, als diese Provinzen während des Goldenen Zeitalters der Römischen Republik noch vollständig unter Kontrolle waren.
von damian.k am 04.11.2016
Wie also vorhergesagt wurde, sollen vorläufig nun die Anführer und Soldaten gemäß unserer Anordnung in den Orten oder Städten verbleiben, in denen wir es befohlen haben, bis sie mit Gottes Hilfe und durch unsere Mühen für unsere Republik in jenen Orten etabliert werden können, in denen die alten Grenzen einer jeden Provinz festgelegt waren, als die erwähnten Provinzen zur Zeit der blühenden römischen Republik unversehrt gehalten wurden.