Falso adseveratur auctoritatem rescriptorum devoluto spatio anni obtinere firmitatem suam non oportere, cum ea, quae ad ius rescribuntur, perennia esse debent, si modo tempus, intra quod adlegari vel audiri debeat, non sit comprehensum.
von theo.871 am 07.08.2021
Es ist falsch zu behaupten, dass kaiserliche Reskripte ihre Rechtskraft nach Ablauf eines Jahres verlieren, da rechtliche Stellungnahmen unbegrenzt gültig bleiben sollten, es sei denn, sie enthalten eine spezifische Frist, innerhalb derer sie zitiert oder angehört werden müssen.
von leoni.824 am 03.06.2014
Fälschlicherweise wird behauptet, dass die Autorität von Reskripten ihre Gültigkeit nach Ablauf eines Jahres nicht aufrechterhalten sollte, da diejenigen Dinge, die bezüglich des Rechts zurückgeschrieben werden, von Dauer sein sollten, sofern nicht die Frist, innerhalb derer sie geltend gemacht oder angehört werden sollten, ausgeschlossen wurde.