Et de poenis, quae condemnatis infliguntur vel conceduntur, nec non de eorum substantiis.
von noah.z am 19.02.2021
Über die Strafen, die verurteilten Personen auferlegt oder gestattet werden, sowie deren Vermögen.
von muhammed843 am 08.04.2022
Und betreffend der Strafen, die den Verurteilten auferlegt oder gewährt werden, sowie ihrer Besitztümer.