Hoc etiam nihilo minus observando, ut, si aliquid in veteribus legibus vel constitutionibus, quas antiqui in suis libris posuerunt, non recte scriptum inveniatis, et hoc reformetis et ordini moderato tradatis:
von elian.h am 10.04.2022
Dabei nicht minder darauf achtend, dass, wenn in den alten Gesetzen oder Verfassungen, die die Alten in ihren Büchern niedergelegt haben, etwas nicht korrekt niedergeschrieben gefunden wird, ihr dies reformiert und einer geordneten Systematik übergebt:
von joshua.w am 17.12.2023
Dabei ist zudem darauf zu achten, dass wenn Sie in den alten Gesetzen oder Verfassungen, die die Alten in ihren Schriften niedergelegt haben, etwas feststellen, was nicht korrekt niedergeschrieben wurde, Sie dies korrigieren und in einer geordneten Form darstellen sollen: