Qui religiosa mente in ecclesiae gremio servulis suis meritam concesserint libertatem, eandem eodem iure donasse videantur, quo civitas romana sollemnitatibus decursis dari consuevit.
von jette8858 am 25.12.2016
Diejenigen, die ihren Dienstboten im Schutz der Kirche mit religiöser Absicht die wohlverdiente Freiheit gewähren, gelten asl diejenigen, die sie mit derselben rechtlichen Gültigkeit erteilt haben, wie traditionell das römische Bürgerrecht nach Abschluss der formellen Zeremonien verliehen wurde.
von amalia864 am 22.10.2019
Diejenigen, welche mit religiösem Geist ihren Dienern im Schoße der Kirche die verdiente Freiheit gewährt haben, sollen als diejenigen angesehen werden, die dieselbe mit dem gleichen Recht geschenkt haben, mit welchem die römische Bürgerschaft nach Vollzug der Förmlichkeiten zu gewähren pflegte.