Qui religiosa mente in ecclesiae gremio servulis suis meritam concesserint libertatem, eandem eodem iure donasse videantur, quo civitas romana sollemnitatibus decursis dari consuevit.
von jette8858 am 25.12.2016
Diejenigen, die ihren Dienstboten im Schutz der Kirche mit religiöser Absicht die wohlverdiente Freiheit gewähren, gelten asl diejenigen, die sie mit derselben rechtlichen Gültigkeit erteilt haben, wie traditionell das römische Bürgerrecht nach Abschluss der formellen Zeremonien verliehen wurde.