Unde a vobis quoque ipsis non immerito dandae et relinquendae sunt libertates, quo quis vestrum pacto voluerit, dummodo vestrae voluntatis evidens appareat testimonium.
von jadon871 am 25.09.2016
Daher sollen euch nicht ohne Grund Freiheiten gewährt und überlassen werden, auf welche Weise auch immer einer von euch es wünschen wird, vorausgesetzt, es erscheint ein deutliches Zeugnis eures Willens.
von anton9875 am 17.11.2016
Daher haben auch Sie das Recht, Freiheiten auf jede Weise zu gewähren und zu verleihen, solange ein klarer Nachweis Ihrer Absicht vorliegt.