Hac victura in omne aevum lege sancimus neminem iudaeum, quibus omnes administrationes et dignitates interdictae sunt, nec defensoris civitatis fungi saltem officio nec patris honorem adripere concedimus, ne adquisiti sibi officii auctoritate muniti adversus christianos et ipsos plerumque sacrae religionis antistites velut insultantes fidei nostrae iudicandi vel pronuntiandi quamlibet habeant potestatem.
von anna.905 am 08.05.2022
Wir setzen hiermit als ewiges Gesetz fest, dass kein Jude, dem alle Verwaltungspositionen und Ränge untersagt sind, auch nur als Stadtverteidiger dienen oder den Rang eines städtischen Patrons beanspruchen darf. Dies geschieht, um zu verhindern, dass sie administrative Autorität erlangen und diese nutzen, um gegen Christen und insbesondere gegen religiöse Führer Urteile zu fällen, was eine Beleidigung unseres Glaubens wäre.
von ahmad875 am 24.06.2017
Mit diesem Gesetz, das für alle Zeiten gelten soll, verfügen wir, dass keinem Juden, dem alle Verwaltungsämter und Würden untersagt sind, weder das Amt des Stadtverteidigers noch die Ehre des Vaters zu erlangen gestattet wird, damit sie nicht durch die Autorität eines erworbenen Amtes gestärkt gegen Christen und sogar häufig gegen die Priester der heiligen Religion irgendeine Macht des Urteilens oder Verkündens haben, als ob sie unseren Glauben verhöhnen würden.