Illud etiam pari consideratione rationis arguentes praecipimus, ne qua iudaica synagoga in novam fabricam surgat, fulciendi veteres permissa licentia, quae ruinam minantur.
von eric.k am 09.08.2019
Wir verfügen hiermit, unter gleichermaßen sorgfältiger Abwägung der Vernunft, dass keine jüdische Synagoge neu errichtet werden darf, wobei die Erlaubnis erteilt wird, bestehende alte Synagogen zu unterstützen und zu erhalten, die vom Einsturzdrohung betroffen sind.
von joel.t am 12.09.2021
In gleicher logischer Überlegung ordnen wir hiermit an, dass keine neue jüdische Synagoge errichtet werden darf, wobei die Erlaubnis erteilt wird, alte Synagogen zu reparieren, die vom Einsturzgefahr bedroht sind.