Eum, quicumque servum seu ingenuum, invitum vel suasione plectenda, ex cultu christianae religionis in nefandam sectam ritumve traduxerit, cum dispendio fortunarum capite puniendum censemus.
von ayaz.c am 05.08.2022
Denjenigen, wer immer einen Sklaven oder freien Menschen, wider dessen Willen oder durch strafbare Überredung, vom Kult der christlichen Religion in eine verwerfliche Sekte oder Ritus überführt, verurteilen wir zur Todesstrafe unter Verlust des Vermögens.
von karina.842 am 12.06.2013
Wir verfügen, dass jeder, der einen Sklaven oder eine freie Person gegen deren Willen von der christlichen Religion zu einer verwerflichen Sekte oder einem verbotenen Ritual überführt, sei es durch Zwang oder durch strafwürdige Überredung, hingerichtet wird und dessen Vermögen beschlagnahmt wird.