Quorum etiam post mortem comprobata perfidia hac ratione plectenda est, ut donationibus testamentisque rescissis ii, quibus hoc defert legitima successio, huiusmodi personarum hereditate potiantur.
von emma.l am 11.12.2013
Deren Treulosigkeit, die auch nach dem Tod nachgewiesen wurde, muss in dieser Weise bestraft werden, sodass mit Schenkungen und Testamenten, die für ungültig erklärt wurden, diejenigen, denen die rechtmäßige Nachfolge dies zugesteht, den Nachlass solcher Personen in Besitz nehmen können.
von dominic959 am 20.08.2015
Deren Verrat, selbst wenn er erst nach dem Tod aufgedeckt wird, muss auf folgende Weise bestraft werden: Ihre Schenkungen und Testamente sollen aufgehoben werden, und diejenigen, die nach Gesetz erbberechtigt sind, sollen die Erbschaft solcher Personen erhalten.