Cum virum prudentissimum papinianum respondisse non ignoramus etiam legata huiusmodi fideicommisso contineri, id est ubi heres rogatus fuerat, quidquid ex hereditate pervenerit, post mortem restituere, animadvertis etiam praeceptionis compendium testatoris verbis comprehensum esse.
von maria903 am 13.03.2015
Wir wissen, dass der hochgeachtete Jurist Papinian entschied, dass solche Vermächtnisse im Treuhandvermächtnis enthalten sind, insbesondere in Fällen, in denen der Erbe aufgefordert wurde wurde, alles aus dem Erbe nach dem Tod zurückzugeben. Daher kann man erkennen, dass die Formulierung des Erblassers auch den Vorteil des Vorausvermächtnisses umfasst.
von milla875 am 24.02.2024
Da wir nicht unkundig sind, dass der höchst umsichtige Papinianus geantwortet hat, dass auch Vermächtnisse dieser Art im Fideikommiss enthalten sind, das heißt dort, wo der Erbe gebeten worden war, alles aus der Erbschaft Gekommene nach dem Tod zurückzugeben, erkennen Sie, dass auch der Vorteil der Präzeption von den Worten des Erblassers umfasst wird.