Divinam nostram sanctionem, per quam iussimus neminem errore constrictum haereticorum hereditatem vel legatum sive fideicommissum accipere, etiam in ultimis militum voluntatibus locum habere praecipimus, sive communi iure sive militari testentur.
von ibrahim.875 am 31.12.2021
Unsere göttliche Verfügung, durch die wir angeordnet haben, dass niemand, der durch den Irrtum der Häretiker gebunden ist, eine Erbschaft, ein Vermächtnis oder Treuhandvermögen erhalten soll, verfügen wir hiermit auch für die letztwilligen Verfügungen von Soldaten, unabhängig davon, ob sie ihr Testament nach gemeinem Recht oder Militärrecht errichten.
von jonas.d am 13.04.2021
Wir verfügen, dass unser göttliches Gesetz, welches es jemandem, der von ketzerischen Überzeugungen befangen ist, verbietet, Erbschaften, Vermächtnisse oder Treuhandvermögen zu erhalten, auch auf die letzten Testamente und Verfügungen von Soldaten zutrifft, unabhängig davon, ob diese nach zivilem oder militärischem Recht verfasst werden.