Qui si hoc non fecerint et contra clementiae nostrae salubre constitutum in civitatibus fuerint comprehensi vel secreta erroris sui et professionis insinuaverint, deportationis poenam excipiant.
von marlon.r am 15.01.2017
Wenn diese Personen dem nicht nachkommen und in den Städten beim Handeln gegen unsere segensreiche Verordnung ertappt werden oder ihre geheimen falschen Überzeugungen und Praktiken offenbaren, werden sie mit Verbannung bestraft.
von musa.868 am 22.06.2019
Wer dies nicht getan hat und gegen unsere heilsame Verordnung in Städten ergriffen wurde oder die Geheimnisse seines Irrtums und seiner Profession offenbart hat, der soll die Strafe der Deportation erhalten.