Naucleri praeterea poenam deportationis excipiant, si aliquid fraudis eos admisisse fuerit revelatum.
von anton.z am 26.07.2018
Darüber hinaus sollten Schiffskapitäne mit Abschiebung rechnen müssen, wenn ihnen Betrug nachgewiesen wird.
von xenia857 am 21.11.2016
Die Schiffskapitäne sollen überdies die Strafe der Deportation erhalten, wenn ihnen nachgewiesen wird, dass sie Betrug begangen haben.