Iudices, qui in portibus dioeceseos suae onusta navigia, cum prosperior flatus invitat, sub praetextu hiemis immorari permiserint, una cum municipibus et corporatis eiusdem loci fortunarum propriarum feriantur dispendiis.
von phillipp.946 am 13.10.2018
Richter, die in den Häfen ihrer Diözese beladene Schiffe, wenn ein günstigerer Wind einlädt, unter dem Vorwand des Winteraufenthalts verweilen lassen, sollen zusammen mit den Kommunalbeamten und Korporationsmitgliedern desselben Ortes mit dem Verlust ihrer eigenen Vermögen bestraft werden.
von yusef907 am 17.06.2024
Richter, die beladene Schiffe in den Häfen ihres Bezirks verbleiben lassen unter dem Vorwand des Winterwetters, auch wenn günstige Winde eine Seefahrt ermöglichen, werden mit dem Verlust ihres persönlichen Eigentums bestraft, zusammen mit den örtlichen Beamten und Zunftmitgliedern dieses Ortes.