Qui fiscales species suscepit deportandas, si recta navigatione contempta litora devia sectatus eas avertendo distraxerit, capitali poena plectetur.
von frida.o am 08.02.2017
Wer Staatsgüter zur Beförderung übernimmt und vorsätzlich die vorgeschriebene Route umgeht, um die Ladung an abgelegene Küsten zur illegalen Veräußerung zu verbringen, wird mit der Todesstrafe belegt.
von tom.z am 29.07.2013
Derjenige, der fiskalische Güter zum Transport übernommen hat, wird mit Todesstrafe bestraft, wenn er unter Missachtung der vorschriftsmäßigen Schifffahrt abgelegene Küsten verfolgt und die Güter durch Abweichen umlenkt.