Si vero post exhibitionem eorum qui accusantur innocentes eos esse et nihil criminis admisisse patuerit, accusatores poenam quae in calumniatores exercenda est subire cogantur.
von lilja.y am 24.12.2021
Wenn sich tatsächlich nach der Vorführung derjenigen, die angeklagt sind, herausstellt, dass sie unschuldig sind und kein Verbrechen begangen haben, müssen die Ankläger die Strafe erleiden, die gegen Verleumder verhängt werden muss.
von oscar.n am 04.08.2024
Sollte sich nach der Vorführung der Angeklagten vor Gericht herausstellen, dass sie unschuldig sind und kein Verbrechen begangen haben, müssen ihre Ankläger die Strafe auf sich nehmen, die für Falschbeschuldigungen vorgesehen ist.