Ita ut, si de civilibus annonis vel tutela seu curatione vel novi operis nuntiatione litem eos subire contigerit, in maiore quidem iudicio ad similitudinem sumptuum, quos in iudicio eminentiae tuae dependere praecepti sunt, apud virum autem clarissimum praefectum annonae seu fisci patronum urbicariae magnificae praefecturae vel architectos pro modo eorum, quae super arbitris et litibus apud eos exercendis superius statuta sunt, solventes expensas nihil amplius agnoscere seu dependere cogantur.
von clara.v am 23.08.2015
Sollten sie in Rechtsstreitigkeiten über zivile Getreidelieferungen, Vormundschaft, Kuratel oder Benachrichtigungen über Neubauten verwickelt werden, so haben sie Ausgaben wie folgt zu entrichten: In höheren Gerichten sollen sie ähnliche Beträge zahlen wie in Eurer Eminenz Gericht, während sie in Verfahren vor dem städtischen Versorgungspräfekten, dem Fiskalanwalt der Stadtpräfektur oder den Architekten gemäß den zuvor festgelegten Regeln über Schiedsverfahren und Rechtstreitigkeiten vor diesen Behörden zahlen, und sie können nicht gezwungen werden, zusätzliche Beträge anzuerkennen oder zu zahlen.
von friederike949 am 05.11.2020
Derart, dass, falls es bei zivilen Nahrungsmittelversorgungen oder Vormundschaften oder Kuratel oder Benachrichtigungen von Neubauten zu Rechtsstreitigkeiten kommt, sie im höheren Gerichtshof gemäß der Ähnlichkeit der Aufwendungen, die im Gerichtshof Eurer Eminenz zu zahlen angeordnet sind, jedoch vor dem höchst illustren Präfekten für Lebensmittelversorgung oder dem Fiskalanwalt der städtischen prächtigen Präfektur oder den Architekten, entsprechend der Art der Dinge, die zuvor bezüglich Schiedsrichtern und vor ihnen zu führenden Rechtsstreitigkeiten festgelegt wurden, durch Zahlung der Ausgaben nicht gezwungen werden, darüber hinaus etwas anzuerkennen oder zu zahlen.