Salva tamen sit litigatoribus falsi actio, si forte presbyteri, qui sub nomine superioris loci testimonium dicere citra aliquam corporalem iniuriam sunt praecepti, hoc ipso, quod nihil metuant, vera suppresserint.
von jason.9975 am 01.07.2021
Es soll den Streitparteien die Anfechtung der Falschaussage vorbehalten sein, falls die Presbyter, die unter dem Namen einer höheren Position aufgefordert werden, Zeugnis abzulegen, ohne körperliche Verletzung zu erleiden, allein durch die Tatsache, dass sie nichts fürchten, die Wahrheit unterdrückt haben sollten.
von marwin.s am 18.11.2023
Das Recht, wegen Betrugs zu klagen, sollte den Klägern erhalten bleiben, wenn Priester, die unter Berufung auf eine höhere Autorität ohne Androhung körperlicher Gewalt zur Zeugenaussage verpflichtet sind, die Wahrheit gerade deshalb verschweigen, weil sie nichts zu befürchten haben.