Ceteri vero clerici, qui eorum gradum vel ordinem sequuntur, si ad testimonium dicendum petiti fuerint, prout leges praecipiunt, audiantur.
von carlo.l am 30.11.2014
Die übrigen Geistlichen, die ihren Rang oder Stand befolgen, sollen, wenn sie zur Zeugenaussage aufgefordert werden, gemäß den Gesetzen angehört werden.
von kristian.e am 24.03.2021
Andere Geistliche, die ihrem Rang oder Orden angehören, sollen als Zeugen gehört werden, wenn sie zur Zeugenaussage aufgefordert werden, wie es die Gesetze vorschreiben.