Si quid enim vel parsimonia vel provisione vel mercatura, honestati tamen conscia, congesserint, in usum pauperum atque egentium ministrari oportet aut id, quod ex eorundem ergasteriis vel tabernis conquiri potuerit et colligi, collectum id religionis aestiment lucrum.
von marcus944 am 12.04.2014
Denn wenn sie etwas entweder durch Sparsamkeit oder Voraussicht oder durch Handel erworben hätten, dabei stets der Ehrenhaftigkeit eingedenk, so sollte dies zum Nutzen der Armen und Bedürftigen verwaltet werden, oder was aus ihren Werkstätten oder Geschäften hätte erworben und gesammelt werden können, sollten sie, wenn es gesammelt ist, als einen Gewinn der Religion betrachten.