Nullam eis actionem relinquendam vel super recipiendo pretio vel fenore exigendo, pro quo res pignoratae sunt, sed omnibus huiusmodi actionibus respuendis ad restitutionem earum modis omnibus coartari.
von mohammad839 am 03.06.2020
Es soll ihnen keinerlei Handlung gestattet sein, weder hinsichtlich des Erhaltens des Preises noch hinsichtlich der Einforderung von Zinsen, für welche Dinge verpfändet wurden, sondern mit Ablehnung all solcher Handlungen sollen sie mit allen Mitteln zur Rückerstattung dieser Dinge gezwungen werden.
von matteo.f am 02.08.2021
Sie sollten keine rechtliche Schritte weder zur Rückerstattung des Kaufpreises noch zur Geltendmachung von Zinsen für Gegenstände, die als Sicherheit verpfändet wurden, unternehmen dürfen. Stattdessen sollten alle derartigen Ansprüche abgewiesen werden, und sie müssen zur Rückgabe der Gegenstände mit allen verfügbaren Mitteln gezwungen werden.