Sancimus nemini licere sacratissima atque arcana vasa vel vestem ceteraque donaria, quae ad divinam religionem necessaria sunt ( cum etiam veteres leges ea, quae iuris divini sunt, humanis nexibus non illigari sanxerunt) vel ad venditionem vel hypothecam vel pignus trahere, sed ab his, qui haec suscipere ausi fuerint, modis omnibus vindicari tam per religiosissimos episcopos quam oeconomos nec non etiam sacrorum vasorum custodes:
von evelin.x am 02.12.2018
Wir verfügen, dass es niemandem erlaubt ist, die heiligsten und geheimsten Gefäße oder Gewänder und andere Stiftungen, die für die göttliche Religion notwendig sind (da auch die alten Gesetze verfügt haben, dass Dinge göttlichen Rechts nicht durch menschliche Bindungen eingeschränkt werden sollen), weder zum Verkauf noch zur Hypothek noch zur Verpfändung zu ziehen, sondern von denjenigen, die es gewagt haben, diese Dinge zu erhalten, auf alle Weise eingefordert werden sollen, sowohl durch die frömmsten Bischöfe und Ökonomen als auch durch die Verwalter der heiligen Gefäße:
von nellie.867 am 12.06.2013
Wir verfügen, dass niemand berechtigt ist, heilige und geheime Gefäße, Gewänder oder andere Stiftungen, die für den religiösen Gottesdienst notwendig sind (wie bereits alte Gesetze festgelegt haben, dass Gegenstände göttlichen Rechts nicht Gegenstand menschlicher Transaktionen sein können), zu verkaufen, zu verpfänden oder zu beleihen. Diejenigen, die es wagen, solche Gegenstände anzunehmen, müssen diese in allen Fällen zurückgeben, wie von Bischöfen, Kirchenschatzmeistern und den Hütern heiliger Gefäße durchgesetzt.