Nulli danda licentia quacumque alia causa quasi pietatis iure subnixa praeter eas, quas specialiter euimus, introducenda veterum scita super intimandis donationibus permutare.
von benjamin.8843 am 27.05.2022
Niemandem darf es gestattet sein, die festgelegten Vorschriften zur Meldung von Spenden aus irgendeinem Grund zu ändern, auhc nicht unter Berufung auf religiöse Gründe, außer in den von uns bereits dargelegten spezifischen Fällen.
von ewa.859 am 17.01.2020
Es darf keine Erlaubnis erteilt werden, die Verfügungen der Alten bezüglich der Benachrichtigung von Schenkungen aus irgendeinem anderen Grund, der mit einem Vorwand der Frömmigkeit unterstützt wird, zu ändern, außer jenen, die wir ausdrücklich genannt haben.