Sin vero amplioris quantitatis donatio sit, excepta scilicet imperiali donatione, non aliter valeat, nisi actis intimata fuerit:
von larissa.d am 29.01.2018
Wenn jedoch eine Schenkung von größerem Umfang ist, mit Ausnahme selbstverständlich der kaiserlichen Schenkung, so gilt sie nur dann als rechtswirksam, wenn sie in den Akten verzeichnet worden ist.
von ariana.979 am 05.09.2023
Übersteigt eine Schenkung jedoch einen bestimmten Wert, mit Ausnahme kaiserlicher Geschenke, so ist sie nur dann gültig, wenn sie offiziell in öffentlichen Aufzeichnungen registriert wurde.