Sin autem amplioris summae inveniatur et minime actis comprobata est, superfluum tantum vacuari.
von alina823 am 11.05.2017
Sollte jedoch festgestellt werden, dass es sich um eine größere Summe handelt und diese in den Aufzeichnungen nicht bestätigt ist, soll nur der Überschuss für ungültig erklärt werden.
von arthur949 am 31.12.2019
Sollte jedoch der Betrag größer gefunden werden und nicht durch die Unterlagen belegt sein, so sollte nur der überschüssige Anteil storniert werden.