Sin autem huiusmodi casibus, in quibus partitio utiliter celebrari minime potest, amplioris summae dominus noluerit aestimationem offerre, tunc licebit etiam ei, qui minoris summae habet potestatem, offerre pretium et totum sibi vindicare.
von jara.964 am 25.07.2024
In Fällen jedoch, in denen eine praktische Teilung des Eigentums nicht möglich ist, hat der Minderheitsaktionär das Recht, einen Kaufangebot zu machen und die vollständige Eigentumsübernahme zu erwerben, wenn der Mehrheitsaktionär ein solches Angebot verweigert.
von antonia.f am 03.01.2017
Wenn jedoch in Fällen dieser Art, in denen eine Teilung keinesfalls zweckmäßig durchgeführt werden kann, der Besitzer des größeren Betrags die Bewertung zu leisten unwillig ist, soll es auch demjenigen gestattet sein, der die Verfügungsgewalt über den geringeren Betrag hat, den Preis anzubieten und das Ganze für sich zu beanspruchen.