Si quis autem per diversa tempora in eandem personam multas faciat liberalitates, quarum singulae quidem legitimam quantitatem non excedunt, in unum autem compositae et praedicto modo exaggeratae redundare videntur et maioris esse quantitatis, non videatur eas oportere in unum coadunare et introducere modos, per quos non convaleant et in irritum devocentur, sed e contrario et plures intellegantur et singulae secundum sui naturam obtineant et monumentorum observatione non indigeant.
von kristine.s am 27.04.2015
Wenn jemand mehrere Schenkungen an dieselbe Person zu verschiedenen Zeitpunkten macht, wobei die einzelnen Schenkungen jeweils innerhalb der gesetzlichen Grenze bleiben, aber in der Summe diese Grenze überschreiten zu scheinen, sollten diese Schenkungen nicht zusammengefasst oder Regeln unterworfen werden, die sie ungültig machen würden. Stattdessen sollten sie als separate Schenkungen behandelt werden, die jeweils für sich gültig sind, und keine formelle Dokumentation erfordern.
von kiara.d am 02.12.2020
Wenn jemand jedoch zu verschiedenen Zeiten gegenüber derselben Person viele Freigebigkeiten macht, deren einzelne zwar die rechtmäßige Menge nicht überschreiten, aber zusammengesetzt und auf die vorerwähnte Weise gesteigert überzufließen und von größerer Menge zu sein scheinen, sollte es nicht als notwendig erscheinen, sie zu einer zusammenzufassen und Wege einzuführen, durch die sie ungültig gemacht und für nichtig erklärt werden könnten, sondern im Gegenteil sollten sie sowohl als mehrere verstanden und die einzelnen gemäß ihrer Natur betrachtet werden und nicht die Beachtung formeller Dokumente erfordern.