Cum enim a veteribus super hac re variatum est, aliis multas aliis unam eas definientibus, nobis causa placuit humanior, ut et multae intellegantur et omnes validae, et hi qui liberalitates accipiunt sciant veros non falsos suos esse donatores.
von sheyenne.o am 14.11.2020
Da nämlich von den Alten über diese Sache unterschiedlich diskutiert wurde, einige sie als viele und andere als eine definierend, ist uns die menschlichere Überlegung gefallen, dass sowohl viele verstanden werden als auch alle gültig seien, und diejenigen, die Freigebigkeiten empfangen, ihre Spender als wahre, nicht falsche erkennen mögen.
von ronia.e am 01.11.2014
Da die alten Autoritäten in dieser Angelegenheit uneinig waren, wobei einige diese als mehrfach und andere als einzeln definierten, haben wir die großzügigere Auslegung gewählt: dass mehrere anerkannt werden sollten, alle als gültig gelten und diejenigen, die Geschenke erhalten, wissen sollten, dass ihre Spender echt und nicht vorgetäuscht sind.