Sin autem in tempore statuto vel minime fuerit inventus vel creditam pecuniam totam offerre noluerit, tunc creditor adeat culmen principale et precibus porrectis iure dominii habere eandem rem expetat habeatque ex divino oraculo eam in suo dominio.
von emilie9996 am 01.08.2017
Sollte der Schuldner jedoch zum festgelegten Termin weder auffindbar sein noch die vollständige Darlehenssumme zurückzahlen bereit sein, hat der Gläubiger die Möglichkeit, sich an die höchste Autorität zu wenden und mittels einer Eingabe Eigentumsrechte an der Immobilie zu beantragen, um deren Besitz durch kaiserlichen Erlass zu erlangen.
von nico956 am 07.10.2023
Wenn jedoch zur festgelegten Zeit der Schuldner weder aufgefunden wird noch bereit ist, das gesamte geliehene Geld zu zahlen, soll der Gläubiger die höchste Autorität aufsuchen und nach vorgebrachten Bitten das Recht auf Eigentum an der Sache fordern und sie kraft göttlichen Orakels in seiner Herrschaft haben.