Sin autem ille vel noluerit vel non potuerit pretium definire, tunc pro nihilo esse venditionem quasi nullo pretio statuto:
von lynn.925 am 11.08.2017
Wenn er jedoch den Preis weder festlegen will noch kann, wird der Verkauf als nichtig betrachtet, als wäre kein Preis vereinbart worden:
von anabelle.f am 10.03.2019
Sollte er jedoch entweder nicht willens gewesen sein oder nicht in der Lage gewesen sein, den Preis zu bestimmen, so gilt der Verkauf als nichtig, als wäre kein Preis festgelegt worden: