Nulla coniectura, immo magis divinatione in posterum servanda, utrum in personam certam an in viri boni arbitrium respicientes contrahentes ad haec pacta venerunt, quia hoc penitus impossibile esse credentes per huiusmodi sanctionem expellimus.
von lola.9816 am 22.04.2022
Durch keine Vermutung, vielmehr durch Wahrsagerei für die Zukunft zu bewahren, ob die Vertragsparteien, sei es auf eine bestimmte Person oder auf das Urteil eines guten Mannes blickend, zu diesen Vereinbarungen gekommen sind, weil wir glauben, dass dies völlig unmöglich ist, weisen wir durch eine solche Sanktion zurück.
von celina.n am 18.10.2024
Wir lehnen durch diese Regel jegliche Notwendigkeit ab, zu mutmaßen oder vorherzusagen, ob die Parteien dieser Vereinbarungen an eine bestimmte Person oder an das Urteil einer vernünftigen Person gedacht haben, da wir dies als völlig unmöglich zu bestimmen erachten.