Sin autem ille qui nominatus est vel noluerit vel non potuerit pretiam definire, tunc pro nihilo esse venditionem, quasi nullo pretio statuto.
von tessa.874 am 06.05.2022
Wenn jedoch derjenige, der benannt wurde, weder willens noch in der Lage ist, den Preis festzulegen, dann ist der Verkauf als nichtig zu betrachten, als wäre kein Preis festgestellt worden.
von sofie9871 am 19.07.2016
Wenn jedoch die benannte Person sich weigert oder nicht in der Lage ist, den Preis festzulegen, wird der Verkauf als nichtig betrachtet, als wäre nie ein Preis festgelegt worden.