Quod ius cum in venditionibus nobis placuit, non est absurdum et in locationibus et conductionibus trahere.
von ksenia.c am 27.07.2019
Welches Recht uns beim Verkauf gefallen hat, ist es nicht unvernünftig, auch bei Vermietungen und Mietverträgen auszudehnen.
von clemens.8889 am 09.10.2024
Es ist nicht unvernünftig, den Grundsatz, den wir für Verkäufe akzeptiert haben, auch auf Mietverträge anzuwenden.