Sin autem hoc minime facere maluerit, tunc omnimodo res dividi secundum quantitatem utrique parti competentem, si res dividi sine suo periculo possibilis est.
von antonia.c am 03.04.2023
Sollten sie dies jedoch nicht tun wollen, muss das Eigentum entsprechend dem Anteil jeder Partei geteilt werden, vorausgesetzt, die Teilung kann ohne Beschädigung erfolgen.
von liah.9841 am 10.12.2014
Sollte er jedoch vorzuziehen, dies überhaupt nicht zu tun, so soll das Eigentum auf jeden Fall entsprechend dem Anteil, der jedem Beteiligten zusteht, geteilt werden, sofern das Eigentum ohne Gefährdung teilbar ist.