Nec sit concessum cuidam duobus magistratibus adsidere et utriusque iudicii curam peragere ( neque enim facile credendum est duabus etiam necessariis rebus unum sufficere:
von milo.8888 am 09.12.2015
Niemand sollte es gestattet sein, zwei Richterämtern gleichzeitig zu dienen und die Verantwortlichkeiten beider Ämter zu übernehmen (da es schwer zu glauben ist, dass eine Person zwei anspruchsvolle Aufgaben angemessen bewältigen kann):
von shayenne.b am 27.02.2014
Es soll niemandem gestattet sein, zwei Richtern beizusitzen und die Fürsorge beider Gerichtsbarkeiten zu übernehmen (denn es kann nicht leicht geglaubt werden, dass eine Person zwei notwendigen Angelegenheiten gewachsen ist):