Eadem poena officio quoque coercendo, si per ambitionem vel avaritiam ex his aliquid temerari concesserit.
von toni.941 am 24.12.2015
Mit derselben Strafe wird auch das Amt belegt, wenn es durch Ehrgeiz oder Habgier zugelassen hat, dass eines dieser Dinge missachtet wird.
von keno.867 am 25.09.2013
Dieselbe Strafe gilt für den Beamten, der zurückgehalten werden muss, wenn er durch Ehrgeiz oder Habgier zulässt, dass diese Regeln in irgendeiner Weise missachtet werden.