Velut castrense peculium filii familias adsessores etiam post patris obitum vindicent, qui consiliis propriis administratores iuvare consueverunt, si quid licitis honestisque lucris coadunare potuerunt.
von alexander9893 am 29.08.2013
Wie beim militärischen Peculium können Familienangehörige, die als Assessoren tätig sind, auch nach dem Tod des Vaters Ansprüche geltend machen, die mit ihrem ihrem eigenen Rat Verwalter zu unterstützen pflegten, sofern sie rechtmäßige und ehrliche Gewinne ansammeln konnten.
von milena.p am 04.10.2018
Rechtsberater, die noch unter väterlicher Gewalt stehen, können ihre Einkünfte ebenso behalten wie Soldaten ihre Militärersparnisse, selbst nach dem Tod ihres Vaters, wenn sie aus ihrer rechtmäßigen und ehrenhaften Arbeit bei der Unterstützung von Verwaltungsbeamten mit ihrer Expertise etwas zu sparen vermocht haben.