Fori tui culminis et universorum iudiciorum advocati quidquid ex huiuscemodi professione vel ipsius occasione quaesierint vel quaesierunt, id post patris obitum praecipuum veluti peculium castrense ad exemplum militum proprio dominio valeant vindicare.
von charlie.v am 14.01.2022
Die Rechtsanwälte Ihres Obergerichts und aller Gerichtshöfe, was immer sie aus solcher Profession oder deren Anlass erworben haben oder erwerben, das können sie nach dem Tod des Vaters als Vorausvermögen wie ein militärisches Sondervermögen gemäß dem Beispiel der Soldaten durch eigene Herrschaft geltend machen.
von yanis946 am 01.04.2018
Die Anwälte Ihres obersten Gerichtshofs und anderer Gerichte können als ihr persönliches Eigentum jegliches Einkommen beanspruchen, das sie aus ihrer Profession oder damit zusammenhängenden Tätigkeiten verdient haben oder verdienen, und dies nach dem Tod ihres Vaters separat behalten, ebenso wie Soldaten ihre militärischen Einkünfte als persönliches Eigentum behalten können.