Omnes palatinos, quos edicti nostri iam dudum certa privilegia superfundunt, rem, si quam, dum in palatio nostro morantur, vel si parsimonia propria quaesierint vel donis nostris fuerint consecuti, ut castrense peculium habere praecipimus.
von jaimy.c am 13.10.2019
Wir befehlen allen Palatinern, über die unsere Verordnung bereits seit geraumer Zeit bestimmte Privilegien ausschütten, jegliches Eigentum als castrense peculium zu betrachten, das sie während ihres Aufenthalts in unserem Palast entweder durch eigene Sparsamkeit erworben haben oder durch unsere Schenkungen erhalten haben.
von karla918 am 31.10.2023
Wir verfügen, dass alle Palastbeamten, die bereits aufgrund unseres Edikts bestimmte Privilegien genießen, jedes Eigentum, das sie während ihres Dienstes in unserem Palast durch eigene Ersparnisse erwerben oder von uns als Geschenk erhalten, als ihr persönliches militärisch behandeltes Eigentum betrachten sollen.