Praefectus augustalis ordinariorum sub se iudicum examinandi flagitia et super his referendi, non amovendi vel puniendi habeat potestatem.
von Aron am 25.09.2014
Der Augustalische Präfekt soll die Befugnis haben, Vergehen der ordentlichen Richter unter seinem Befehl zu untersuchen und darüber zu berichten, jedoch ohne sie abzusetzen oder zu bestrafen.
von anni.p am 23.02.2020
Der Praefectus Augustalis hat die Befugnis, die Verbrechen der ihm unterstellten ordentlichen Richter zu untersuchen und darüber zu berichten, jedoch nicht sie zu entfernen oder zu bestrafen.