Si qui tamen ex possessoribus sive militaribus sive non militaribus ad inferenda quae debent audaces extiterint, eos per militare etiam auxilium, si opus exegerit, ad solutionem compelli censemus.
von aras.848 am 27.10.2022
Sollten Grundbesitzer, ob militärisch oder zivil, dreist genug sein, die Zahlung dessen zu verweigern, was sie schulden, so verfügen wir, dass sie zur Zahlung gezwungen werden, notfalls unter Einsatz militärischer Gewalt.
von selina.h am 23.05.2017
Wenn jedoch jemand aus den Besitzern, sei es Militärangehörige oder Nicht-Militärangehörige, kühn hervortreten sollte, um die Dinge zu bringen, die sie schulden, verfügen wir, dass sie zur Zahlung durch militärische Unterstützung gezwungen werden, falls die Notwendigkeit es erfordert.